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Vorsorgeuntersuchungen
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weitere Krebsfrüherkennungsuntersuchungen
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Neben dem Mammographie-Screening gibt es weitere gesetzliche Krebsfrüherkennungsuntersuchungen, auf die Sie ein Anrecht haben.
Dazu gehört die jährliche Untersuchung zur Krebsfrüherkennung (auch Vorsorgeuntersuchung genannt) bei der Frauenärztin/dem Frauenarzt, die ein weiterer wichtiger Baustein für Ihre Gesundheitsvorsorge ist.
Ziel dieser Früherkennungsuntersuchung ist die frühzeitige Entdeckung von Krebserkrankungen des Genitales, der Brust, der Haut und des Dickdarms. Während der Vorsorgeuntersuchung wird die Frauenärztin/der Frauenarzt bei Ihnen - neben der ärztlichen Tastuntersuchung der Brust, der Achselhölen sowie einer gynäkologischen Untersuchung - auch einen Abstrich am Gebärmutterhals entnehmen.
Damit können bösartige Erkrankungen an Gebärmutterhals und -körper, der Scheide und den äußeren Geschlechtsteilen frühzeitig entdeckt und behandelt werden.
Ab 50 Jahren haben Sie auch Anrecht auf die Durchführung eines Stuhltests zur Früherkennung von Dickdarmkrebs bei Ihrer Gynäkologin/Ihrem Gynäkologen oder Ihrer Hausärztin/Ihrem Hausarzt. Lassen Sie sich dazu beraten. Diese Ärzte werden Sie auch über Ihren Anspruch auf eine weitere Möglichkeit der Darmkrebsfrüherkennung, das Koloskopie-Screening ab dem Alter von 55 Jahren, informieren.
Nehmen Sie deshalb auch die jährliche Krebsfrüherkennung wahr und gehen Sie zu Ihrer Frauenärztin/Ihrem Frauenarzt.
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