häufige gestellte Fragen
Die wichtigsten Fragen kurz beantwortet Drucken
FAQ
1. Welche Frauen können teilnehmen?

Die „Screening-Mammographie“ ist eine Reihenuntersuchung, die alle zwei Jahre für Frauen im Alter zwischen 50 und 69 Jahren angeboten wird. Wenn Sie in den letzten 12 Monaten bereits eine Mammographie erhalten haben, wenden Sie sich bitte an die zentrale Stelle, um das weitere Vorgehen zu klären.

Sollten Sie zum Zeitpunkt der Einladung nachfolgende Beschwerden oder Symptome an Ihrer Brust haben, wenden Sie sich bitte direkt an Ihre behandelnde Ärztin oder Ihren behandelnden Arzt:

  • tastbare Knoten
  • äußerlich sichtbare Verformungen
  • Hautveränderungen oder Einziehungen der Brustwarzen
  •  Blutungen oder andere flüssige Absonderungen aus der Brustwarze

Sind Sie wegen einer Brustkrebserkrankung in ärztlicher Behandlung bzw. Nachbehandlung, setzen Sie sich bitte mit der zentralen Stelle in Verbindung.

 
 

2. Wie bekomme ich Bescheid?

Die Frauen werden zum Mammographie-Screening per Brief eingeladen. Die Adressen zur schriftlichen Einladung kommen - unter Beachtung des Datenschutzes - von den jeweiligen Einwohnermeldeämtern und werden an die zentrale Stelle in Bremen weitergeleitet. Aus diesen Meldedaten werden zwei für Sie geltende, nicht wieder entschlüsselbare Kenn-Nummern gebildet, die zur Organisation der Einladungen und zur Überprüfung der Qualität der Untersuchungen dienen. Die amtlichen Meldedaten werden nach erfolgter Einladung gelöscht, unabhängig davon, ob Sie am Früherkennungsprogramm teilnehmen oder nicht. Die Maßnahmen zur Überprüfung der Qualität erfolgen in anonymisierter Form nur unter Verwendung der beiden Kenn-Nummern. Alle Daten unterliegen der ärztlichen Schweigepflicht.
 
 
3. Kosten?

Die Teilnahme ist freiwillig und die Kosten für die Untersuchungen werden von den Krankenkassen getragen.
Bei Privatversicherten erfolgt die Bezahlung entsprechend des jeweiligen Vertrages.
 
 
4. Ist Screening an meiner Praxis möglich?

Nein. Mammographie-Screening ist ein qualitätsgesichertes Vorsorgeprogramm. Ein multidisziplinäres Team aus Ärztinnen und Ärzten, Software-Administratoren und Medizinisch-Technischen Radiologie-Assistentinnen/Assistenten garantiert die Einhaltung des Qualitätsstandards gemäß der Europäischen Leitlinien für Mammographie.
 
 
5. Brauche ich einen Überweisungsschein?

Nein.
Die Kosten werden im Rahmen Ihres Krankenversichungsschutzes übernommen.
Bringen Sie bitte Ihre Krankenversicherungskarte zur Untersuchung mit.
Sollten Sie an dem genannten Termin verhindert sein, wenden Sie sich bitte für eine Terminverschiebung an die zentrale Stelle.
 
 
6. Warum Screening - was ist der Unterschied zur normalen Mammographie?

Brustkrebs ist in Deutschland die häufigste Krebserkrankung bei Frauen. Etwa 10% aller Frauen erkranken im Laufe ihres Lebens daran, die meisten nach dem 50. Lebensjahr.
Daher wurde beschlossen, ein Programm zur Früherkennung von Brustkrebs durch Mammographie-Screening einzuführen. Ein solches Programm, das nach den EU-Leitlinien höchsten Qualitätsanforderungen entspricht, hat es in Deutschland bisher nicht gegeben. Zu den hohen Qualitätsanforderungen gehört beispielsweise, dass

  • jede Mammographie-Aufnahme von zwei qualifzierten Ärzten beurteilt wird,
  • jeder Arzt die Mammographie-Aufnahmen von mindestens 5000 Frauen im Jahr beurteilt,
  • im Fall einer Verdachtsdiagnose die erforderliche Abklärung innerhalb des Früherkennungsprogrammes statt findet. Die Ergebnisse werden von allen beteiligten Ärzten gemeinsam ausgewertet und das weitere Vorgehen besprochen,
  • nur besonders qualifizierte Einrichtungen dieses Programm durchführen dürfen.
Die Röntgen-Untersuchung der Brust erfolgt in modernen, besonders qualifizierten und qualitätsgesicherten Zentren. Eine zusätzliche Diagnosesicherheit gibt Ihnen die Doppelbefundung durch zwei erfahrene Ärzte unabhängig voneinander.
 
 
7. Wann werde ich zur Screening-Mammographie eingeladen?

Sie werden in den nächsten zwei Jahren erstmalig zur Mammographie-Screening-Untersuchung eingeladen. Bei unauffälligem Befund werden Sie in zwei Jahren wieder eingeladen. Sollten Sie aber Beschwerden oder Symptome an Ihrer Brust haben, wenden Sie sich bitte direkt an Ihre behandelnde Ärztin oder Ihren behandelnden Arzt.
 
 
8. Ich habe vor kurzem eine Mammographie bekommen und jetzt eine Einladung erhalten - wie soll ich mich verhalten?

Wenn die letzte Mammographie-Untersuchung mindestens 12 Monaten zurück liegt können Sie am Mammographie-Screening-Programm teilnehmen. Falls innerhalb der letzten 12 Monate bereits eine Mammographie-Untersuchung durchgeführt wurde, wenden Sie sich bitte an die zentrale Stelle, um das weitere Vorgehen zu klären.
 
 
9. Welche Vorteile bringt mir die Teilnahme?

Durch die Mammographie-Screening-Untersuchung können sehr kleine Krebsherde frühzeitig erkannt werden, bevor sie tastbar sind oder andere Symptome hervorrufen. Die frühe Erkennung verbessert die Behandlungsmöglichkeiten und die Chancen einer Heilung. Mit der regelmäßigen Teilnahme erhöhen Sie daher Ihre Aussichten auf weniger eingreifende und belastende Behandlungsmethoden und auf eine dauerhafte Heilung.
 
 

10. Wie sicher ist die Mammographie?

Die Mammographie ist die derzeit beste Screening-Methode zur Früherkennung von Brustkrebs in der Altersgruppe der 50 bis 69-jährigen Frauen. Dennoch können in seltenen Fällen mit der Mammographie nicht alle Brustkrebserkrankungen erkannt werden. Mitunter kann auch im Zeitraum zwischen zwei Mammographien (zwei Jahren), ein Brustkrebs entstehen und zu Beschwerden oder Symptomen führen.
Der Nutzen der Untersuchung in dieser Altersgruppe unter den Voraussetzungen des qualitätsgesicherten Programmes ist deutlich höher einzuschätzen als das Risiko, dass durch die Röntgenstrahlen bei der Mammographie-Erstellung Krebs ausgelöst werden kann. Durch den Einsatz sehr hochwertiger und regelmäßig überprüfter Röntgengeräte wird die Strahlenbelastung der Mammographie gering gehalten.
 
 
11. Welche Grenzen und möglichen Nachteile bestehen bei der Mammographie?

Bei einem Verdacht auf eine Veränderung kann durch die Abklärungsuntersuchungen eine geringe Belastung entstehen (z.B. durch Entnahme von kleinen Gewebeproben), auch wenn dieser Verdacht sich dann nicht bestätigt.
 
 
12. Was erwartet mich bei der Mammographie?

Die Untersuchung selbst dauert nur wenige Minuten. Jede Brust wird zwischen zwei Plexi-Glasplatten gelegt und kurz zusammen gedrückt, dies kann unangenehm, manchmal auch schmerzhaft sein. Dieser Druck ist notwendig, weil nur so gut beurteilbare Bilder mit der geringst möglichen Strahlenbelastung erzielt werden können.
Von jeder Brust werden zwei Röntgenaufnahmen angefertig. Ihre Aufnahmen werden immer von mindestens zwei besonders erfahrenen und geschulten Ärztinnen/Ärzten unabhängig voneinander beurteilt.
 
 
13. Wie und wann erhalte ich das Ergebnis?

Das Untersuchungsergebnis wird Ihnen per Post, in der Regel innerhalb von sieben Werktagen nach Erstellung der Mammographie übermittelt.
Bei etwa 95% aller Frauen zeigt die Mammographie keinen Hinweis auf Brustkrebs. Diesen Frauen wird schriftlich mitgeteilt, dass sie in zwei Jahren wieder unaufgefordert eingeladen werden. Wir bitten die Frauen diesen Brief bei der nächsten Vorstellung bei ihrer Ärztin/ihrem Arzt vorzulegen.
Auf gutartige Veränderungen, die nur äußerst selten ein Risiko darstellen, wird in der Mitteilung nicht hingewiesen.
 
 
14. Die Mammographie ist auffällig - was passiert dann?

Zeigen sich auf den Mammographie-Sreening-Aufnahmen Veränderungen, die auf eine Brusterkrankung hinweisen können, sind weitere Untersuchungen notwendig. In diesem Fall erhalten Sie mit dem Ergebnis Ihrer Mammographie-Untersuchung eine Einladung zur kurzfristigen weiteren Abklärung.
Bei der Abklärungsuntersuchung erwartet Sie zunächst ein Gespräch mit dem Arzt/der Ärztin, der die Screening-Einheit leitet. Er bespricht mit Ihnen Ihre Röntgen-Aufnahmen und informiert Sie über eventuelle weitere Untersuchungen, die notwendig sind.
Die Untersuchung beginnt damit, dass der Arzt sorgfältig Ihre Brust abtastet. Je nach Art der Gewebeveränderung können eine Ultraschall-Untersuchung und/oder zusätzliche Röntgen-Aufnahmen notwendig sein.
Falls eine Ultraschall-Untersuchung erforderlich ist, so erlaubt diese eine ergänzende Beurteilung der in der Mammographie gesehenen Auffälligkeiten.
Bei wenigen Frauen kann allerdings die Entnahme einer Gewebeprobe, eine sogenannte Biopsie, erforderlich sein, bevor abschließend eine Diagnose gestellt werden kann. Dazu wird mit einer Hohlnadel etwas Gewebe aus einem auffälligen Bezirk der Brust entnommen. Die Gewebeproben werden von zwei Spezialisten beurteilt.
Nach kurzer Zeit liegt das Ergebnis vor und wird mit allen am Mammographie-Screening-Programm beteiligten Ärzten gemeinsam ausgewertet.
Das abschließende Ergebnis wird dann persönlich mit Ihnen besprochen. Wenn Sie es wünschen, wird selbstverständlich auch der von Ihnen angegebene Arzt über das Ergebnis informiert.
 
 
15. Was erwartet mich bei der Abklärungsuntersuchung?

  • die Ärztin/der Arzt der die Screening-Einheit leitet bespricht die Röntgen-Aufnahmen mit Ihnen und informiert Sie über die notwendigen weiteren Untersuchungen
  • Tastuntersuchung: die Ärztin/der Arzt tastet Ihre Brust sorgfältig ab
  • Ultraschall-Untersuchung. Bei dieser Untersuchung werden mittels Schallwellen Bilder aus dem Brustgewebe erzeugt. Diese Untersuchung erlaubt eine ergänzende Beurteilung der in der Mammographie entdeckten Auffälligkeiten, ersetzt aber keinesfalls die Mammographie-Untersuchung.
  • bei einigen Veränderungen ist eine zusätzliche Röntgenaufnahme der Brust (z.B. in Vergrößerungstechnik) erforderlich
  • Ergebnis: im Anschluss an diese Untersuchungen bespricht die Ärztin/der Arzt das Ergebnis mit Ihnen. Bei den meisten Fällen kann ein Brustkrebsverdacht ausgeschlossen werden.
  • eine Gewebeprobe (Biopsie) zur abschließenden Beurteilung eines auffälligen Befundes ist nur bei wenigen Frauen erforderlich. Dazu wird nach örtlicher Betäubung mit einer Hohlnadel etwas Gewebe aus dem auffälligen Bezirk der Brust entnommen und von einem Spezialisten beurteilt. Das Ergebnis liegt nach wenigen Tagen vor und wird Ihnen in einem persönlichen Gespräch mitgeteilt. Das abschließende Ergebnis der Untersuchungen erhalten Sie in der Regel innerhalb von zwei Wochen nach Einladung zur Abklärung in der mit Ihnen vereinbarten Weise. Sollte sich der Verdacht auf eine Krebserkrankung bestätigen, können Sie das weiter Vorgehen mit der Ärztin/dem Arzt, die/der die Abklärungsuntersuchung durchgeführt hat, besprechen.
 
 
16. Worauf muss ich achten?

Sie sollten unbedingt auch während des zweijährigen Intervalls zwischen den Einladungen auf Veränderungen Ihrer Brust achten. Dazu gehören:

  • tastbare Veränderungen  (Knoten)
  • Veränderungen an der Haut (Dellen, Verhärtungen)
  • äußerlich sichtbare Verformungen
  • Veränderungen an der Brustwarze
  • flüssige Absonderungen aus der Brustwarze (Blutung)
Wenn Sie solche Veränderungen bemerken, wenden Sie sich bitte unverzüglich an Ihre behandelnde Ärztin oder Ihren behandelnden Arzt.
 
 

 
 
Dienstag, 07.02.2012
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